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- KfW-Zuschuss für Türkommunikation
KfW-Zuschuss für Türkommunikation und Gegensprechanlagen
Wussten Sie, dass die KfW private Eigentümer und Mieter mit einer Förderung bei Maßnahmen zum Einbruchschutz finanziell unterstützt? Neben anderen Maßnahmen wird auch die Investition in sogenannte „baugebundene Assistenzsysteme“ gefördert. Dazu zählten auch Türkommunikation und Gegensprechanlagen, da sie der Überprüfung von Besuchern dienen.
Sichern Sie sich jetzt bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit für Maßnahmen zum Einbruchschutz. Die Höhe des Zuschusses beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Zu beachten gilt: Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gilt eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro.
Diese Förderung wird auch in 2017 fortgesetzt. Es stehen 50 Mio. Euro zur Verfügung, 5-mal so viel wie im Vorjahr. Im Rahmen des Förderprodukts „Altersgerecht Umbauen“ finden Sie diese Förderung. Den Zuschuss können Sie bei der KfW über das KfW-Zuschussportal beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/
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